Lernen Sie unsere Rechtsgebiete auf dieser Seite besser kennen.
Bei Fragen stehe Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.
Im Rahmen des Zivilrechts beraten wir Sie in Bezug auf die folgenden Bereiche:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte stets kompetent zur Seite.
Das Arbeitsrecht umfasst Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur unselbstständigen sowie abhängigen Erwerbstätigkeit.
Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers.
Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.
Wir beraten Sie in Bezug auf das Mietrecht.
Unter dem Begriff des allgemeinen Zivilrechtes werden alle Regelungsbereiche zusammengefasst, denen der Bürger in seinem Alltag begegnet. Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Luftfahrtrecht – oder auch Luftverkehrsrecht bzw. Luftrecht – bezeichnet ein Rechtsgebiet, welsches sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen in der Luftfahrt auseinandersetzt.
Das Steuerrecht gehört zum Abgabenrecht und betrifft die Steuern. Zum Steuerrecht werden alle Steuergesetze sowie die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit gezählt.
Mit dem Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich privatrechtlichen Personenvereinigungen widmet, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Das Handelsrecht ist ein besonders Privatrecht, das sich mit der Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute beschäftigt.
Das Prozessrecht, Verfahrensrecht oder formelles Recht umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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